Impressum

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Mit dem öffentlichen Verfahrensverzeichnis kommt die Langmatz GmbH dem § 4 g des BDSG nach und macht die erforderlichen Angaben entsprechend § 4 e verfügbar. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schreib in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann auf Antrag in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:

1. Name:

Langmatz GmbH
Sitz: Garmisch-Partenkirchen / Deutschland
(eingetragen im Handelsregister München HR 75 780)

2. Aufsichtsratsvorsitzender:

Dr. Heinz Klinger

3. Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. Stephan Wulf (Vorsitzender)
Dr. Andreas Hunscher
Reinhard Kreusel

Leiterin der Datenverarbeitung:
Elfrun Felke

Datenschutzbeauftragter:
Robert Fischer

4. Anschrift:

Postanschrift:
Langmatz GmbH
Postfach 15 55
82455 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland
Zentrale:
Am Gschwend 10
82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland
Werk Oberau:
Alte Ettaler Straße 10
82496 Oberau / Deutschland

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Langmatz GmbH ist ein moderner, mittelständischer Betrieb. Wir entwickeln, produzieren und vermarkten Produkte in den Bereichen Stromversorgung, Telekommunikation und Verkehrstechnik.
Zu den Produkten gehören u. a. Kabelverzweigergehäuse und -sockel, Kunststoff-Kabelschächte, Sicherungskästen, Fußgänger-Anforderungs-geräte, Leuchten und Maste und Funkrundsteuerempfänger. Die Datenerhebung, - verarbeitung und – nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:

Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Langmatz GmbH zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungsfristen und –pflichten erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.
Langmatz GmbH
Datenschutzbeauftragter

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